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  • AutorenbildBirgit Wichmann

Werbung – was ist auf Facebook erlaubt?

Während meiner E-Commerce-Kurse, aber auch während meiner Facebook-Trainings kommt es immer wieder zu Fragen wie:

  1. Darf ich auf Facebook Links von anderen Seiten teilen?

  2. Darf ich Personen, die meine Beiträge liken oder kommentieren, einfach anschreiben und auf mein Unternehmen aufmerksam machen?

  3. Wie kann ich Werbung auf Facebook machen?

Erlaubt ist, was gefällt, gilt hier nicht, auch wenn viele das annehmen und es von Facebook erlaubt wird. Generell gilt, was offline Recht ist, ist auch online recht. Daran sollte man sich halten.

Werbung auf Facebook
Auf Facebook ist alles erlaubt?

Informationspflichten für Facebook-Seiten


Wirbt man als Hersteller, Händler oder Dienstleister für seine Produkte oder Dienstleistungen, hat man umfangreiche Informationspflichten zu beachten. Es gibt eine Vielzahl an Regelwerke, die so tolle Namen wie EU-Waschmaschinen-Kennzeichnungsverordnung oder Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung tragen.

Diese Regelwerke gelten auch online, also bei einer Website oder in den sozialen Medien. Das OLG Celle (08.05.2018, 13 U 12/18) hat sich genau mit dem Thema Werbung auf Facebook befasst. Ein Autohaus hatte auf seiner Seite ein Testergebnis für einen Pkw von einem Dritten geteilt. Vergessen wurde aber die CO²-Emission anzugeben. Das schreibt die Pkw-EnVKV aber vor. Das OLG legte fest, dass auch das Teilen eines Testberichts eines fremden Dritten als Werbung anzusehen ist. Den Informationspflichten muss also nachgekommen werden. In der Begründung heißt es, da das Autohaus seine Facebook-Seite ja nicht zum Selbstzweck betreibe, sondern Käufer locken möchte, ist es Werbung im Sinne der Verordnung. Selbst dann, wenn man nicht direkt zum Kauf auffordert. Sinn und Zweck eines Postings ist, Aufmerksamkeit zu erregen, um den Absatz zu steigern.

Werbemail auf Facebook versenden


Das kennt irgendwie ja jeder. Man freut sich, dass die Beiträge kommentiert, gelikt und geteilt werden und wittert potenzielle Neukunden. Schon ist es passiert und man hat eine Mail via einer privaten Nachricht versendet. Und dann der Schreck, eine Abmahnung ist ins Haus geflattert. Hätte man sich doch besser vorher informiert.

Facebook bietet seinen Nutzern die Möglichkeit an, mit E-Mail-Adressen ‚@facebook.de‘ Mails zu versenden. So landen heute auch in der Facebook-Inbox mehr E-Mails als früher. Das nutzen natürlich auch Unternehmen für ihre Zwecke aus. Doch etwa 40 Prozent der Profile sind von Facebook als SPAM eingestuft. Das betrifft auch acht Prozent aller Nachrichten. Unerwünscht also.

Jetzt zu der Frage, ob es erlaubt ist, Werbung via Facebook unerlaubt zu versenden. Die Beantwortung ist einfach: ‚NEIN‘. Es handelt sich um eine unzumutbare Belästigung. (§ 7 UWG) Ausgenommen es liegt die ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vor.

Auch Werbenachrichten auf Facebook gehören zur elektronischen Post. (BGH; 30.01.2020; Az. I ZR 25/19) Den Nachweis, dass diese Einwilligung vorliegt, muss übrigens der Seiteninhaber beziehungsweise der werbende Unternehmer führen. Der Empfänger der E-Mail braucht diese Einwilligung nur bestreiten. Kann diese Einwilligung nicht nachgewiesen werden, ist die Versendung der Mail oder Nachricht verboten. (§§ 1004, 823 BGB). Dabei ist es völlig egal, ob die Nachricht an einen Unternehmer oder eine Privatperson gerichtet ist. Dazu kommt, dass auch ein Mitbewerber gemäß §§ 8 ff. UWG, gegen den Konkurrenten vorgehen könnte.

Wann ist eine Versendung ohne Einwilligung zulässig?


Salopp gesagt, nur in ganz engen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzen. Nämlich dann, wenn bereits vor dem Versenden der Nachricht eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender und dem Empfänger bestand. Die genauen Regelungen finden sich in § 7 UWG. Praktisch liegen diese Voraussetzungen aber in den sozialen Medien wie Facebook selten einmal vor. Ein Like oder ein Kommentar ist übrigens keine Einwilligung.

Diese Werbemaßnahmen sind nicht erlaubt:


  • An Freunde oder Unbekannte Werbemails direkt versenden.

  • Postings mit Werbung direkt auf der Pinnwand anderer Nutzer.

  • Freundschaftsanfragen mit werblichen Aussagen.

  • Bei ganz strenger Auslegung auch die Einladung zur Fanpage.

  • Kommentare bei fremden Postings mit Werbeinhalten.

  • Einladungen zu Veranstaltungen.

Wie kann man werben auf Facebook?


Wer sich wirklich einmal die Mühe macht und in die Nutzungsbedingungen von Facebook schaut, wird feststellen, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt:


  1. Eine Fanpage oder Unternehmensseite zu führen.

  2. Kostenpflichtig Bannerwerbung zu schalten.

Auch wenn es Facebook den Betreibern von Facebook-Seiten einfach macht, mit den Besuchern in Kontakt zu treten, sollte man auf werbende Inhalte verzichten. Die Abmahnwelle lauert und boomt. Also die Zeit, um via Privatnachricht auf Kommentare zu antworten, kann man besser nutzen. Diese Funktion von Facebook ist eben kein guter neuer Kanal für Direktmarketing.

Mehr Informationen gibt es in meinem E-Commerce- und Facebook-Kurs!

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